Kindergärtnerin wird zum Sündenbock für den Systemfehler

 

17.10.2017


Das Oberlandesgericht Graz verurteilte vor Kurzem eine erfahrene Kindergartenpädagogin zu einer Schadensersatzleistung von 2.000 Euro. Der Vater eines Mädchens hatte 15.400 Euro eingeklagt, da sein Kind sich den Ellbogen gebrochen hatte, nachdem es aus 60 cm auf eine Matte gefallen war. Die Betreuerin war zwei Meter entfernt und hatte das Kind beim Rutschen nicht gehalten. Der Vater klagte wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.

Auf den Anklagebänken hätte aber nicht die Pädagogin sitzen sollen, die an jenem Tag alleine 21 Kinder zu beaufsichtigen hatte, da sich ihre Kollegin krank gemeldet hatte. Auf der Anklagebank sollten sich jene Leute befinden, die Gruppen von 21 Kindern von einer oder höchstens zwei Pädagoginnen beaufsichtigen lassen.

Abgesehen davon, dass im obigen Fall die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht sehr fragwürdig ist, ist es bei solchen großen Gruppen tatsächlich oft schwer schaffbar alle Kinder gut zu beaufsichtigen. Individuelle Förderung und Bildungsangebote, wie sie von den fordernden Eltern erwartet werden, sind dann de facto nicht mehr durchführbar.

Werden in diesem Land, das so stolz auf seine sogenannte „Lebensqualität" ist, die Pädagogen dazu verurteilt, nur Kindergartenwärter/innen zu sein, die sich nur darum kümmern, dass nichts passiert? Oder wollen wir Kindergartenpädagoginnen, die ihre Kenntnisse und Kreativität auch einsetzen können. Aber dazu braucht es schlicht die finanziellen Mittel, kleinere Gruppen und mehr Personal.

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