03.04.2020
Als Hauptschutzmaßnahme hat die Regierung entschieden, dass es für die Bevölkerung verboten ist, sich zu versammeln, um das Virus nicht weiterzuverbreiten. Wenn man z.B. draußen zu dritt unterwegs ist, aber nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt und dabei von der Polizei kontrolliert wird, kann man mit einer Strafe bis zu 3.600 € zu rechnen.
Damit die Arbeiter/innen in der Produktion und auf Baustellen weiterarbeiten und Profit erwirtschaften, gilt aber das Verbot von Versammlungen in den Betrieben und auf den Baustellen anscheinend nicht. In diesem Fall wird damit argumentiert, dass alles in Ordnung ist, solange die Schutzmaßnahmen eingehalten werden ... Man schickt aber nicht die Polizei, um das überall zu kontrollieren … so wie man in Tirol die Tourismusbranche eine Woche lang ungebremst weiterfunktionieren ließ.
Um ihre eigene Haut zu retten, müssen die Arbeitenden sich selber organisieren und alle gefährlichen Situationen verweigern.