USA: Justiz gegen Gewerkschaft

 

13. Juli 2014

Am 30. Juni 2014 entschied der oberste Gerichtshof der USA, dass acht Heimhilfekräfte aus Illinois nicht von der Gewerkschaft gezwungen werden können, sogenannte „Vertretungsbeiträge" zu bezahlen, da dies ihr Recht auf „freie Meinungsäußerung" gemäß des ersten Verfassungszusatzes einschränken würde. Diese richtungsweisende Entscheidung gegen ArbeiterInnenrechte durch die fünf von konservativen US-Präsidenten eingesetzten Höchstrichter (John Roberts, Samuel Alito, Anthony Kennedy, Antonin Scalia und Clarence Thomas) kam mit kräftiger finanzieller und juristischer Unterstützung durch die gewerkschaftsfeindliche "National Right to Work Legal Defense Foundation" zustande, die den KlägerInnen tatkräftig beistand.

In den USA ist es üblich, das Nicht-Gewerkschaftsmitglieder in gewerkschaftlich organisierten Betrieben sogenannte „agency fees" („Vertretungsbeiträge") an die Gewerkschaft abliefern, da sie diese ja bei Gehaltsverhandlungen, bei betrieblichen Beschwerden an die Geschäftsleitung etc. mitvertritt. Diese Praxis bürgerte sich in der Folge des gewerkschaftsfeindlichen Taft-Hartley Act von 1947 ein, der den „closed shop" verbot, also den Betrieb, bei dem Gewerkschaftsmitgliedschaft Einstellungsvoraussetzung ist. Die Frage, ob „agency shops", also die Einhebung von „Vertretungsbeiträge" durch Nichtmitglieder, gestattet sind ist staatsabhängig. Manche US Staaten (vor allem im industriellen Nordosten und mittleren Westen, sowie an der Westküste) erlauben „agency shops", während andere (vor allem des Südens) eine „right to work"-Gesetzgebung haben, die diese verbieten. In „Abood v. Detroit Board of Education" entschied der Oberste Gerichtshof 1977 das „agency shops" prinzipiell zulässig sind und erteilte der Beschwerde von Detroiter LehrerInnen eine Abfuhr.

Im vorliegenden Fall, „Harris v. Quinn", sind öffentlich Beschäftigten im Gesundheitsbereich in Illinois durch die Dienstleistungsgewerkschaft SEIU vertreten. Die acht KlägerInnen arbeiten als Heimhilfen, deren Gehalt durch das Bundesstaatliche Medicaid-Programm (medizinische Grundversorgung für Einkommensschwache US-AmerikanerInnen) bezahlt wird, rechtlich waren sowohl der Staat Illinois als auch ihre Klienten als Arbeitgeber angesehen. Als öffentlich Bedienstete verlangte SEIU von Ihnen Vertretungsbeiträge, wogegen sie klagten und letztinstanzlich vor dem obersten Gerichtshof Recht behielten – HeimpflegerInnen könnten nicht als vollständig öffentlich Bedienstete angesehen werden, und so habe auch SEIU kein Recht, „Vertretungsbeiträge" einzuheben.

Über den konkreten Fall mit seinen juristischen Spitzfindigkeiten hinweg wird das Urteil als schwerer Schlag gegen gewerkschaftliche Organisierung in den Vereinigten Staaten angesehen. Die amerikanische revolutionäre Organisation „The Spark" („Der Funke", Schwesterorganisation von „Lutte Ouvrière", Frankreich) widmete dem Urteil und seiner Einschätzung das Editorial ihrer Betriebsflugblätter:

 

ArbeiterInnen benötigen ihre eigene Organisation,
nicht eine von den Gerichten bestimmte

 

Der Oberste Gerichtshof der USA verpasste heute den bestehenden Gewerkschaften einen weiteren schweren Schlag. In einem Urteil auf die Beschwerde einiger HeimpflegerInnen aus Illinois entschieden die fünf erzkonservativen Höchstrichter, dass ArbeiterInnen nicht dazu gezwungen werden können, "Vertretungsbeiträge" an eine Gewerkschaft zu bezahlen.

„Vertretungsbeiträge" entstanden aus der bürokratischen Art und Weise, in der das Arbeitsrecht in diesem Land eingeführt wurde. Es bestimmt, dass eine Gewerkschaft, sobald anerkannt, verpflichtet ist, alle ArbeiterInnen eines Betriebes zu vertreten, ob Gewerkschaftsmitglieder oder nicht. Der politische Grund für „Vertretungsbeiträge" ist, dass Nicht-Gewerkschaftsmitglieder ebenso von Verhandlungen und Beschwerden durch die Gewerkschaft profitieren; deshalb sollen sie einen Betrag bezahlen, der die Ausgaben für diese Verhandlungen und Beschwerden deckt. Dies ist ein einfacher Geschäftsvertrag, der die Gewerkschaft als Anwalt aller Beschäftigten festlegt.

Die meisten Beobachter des Justizwesens vermuten, dass dieses Urteil der Höchstrichter nur ein Anfang ist. Es werden weitere Urteile folgen, die die Gewerkschaften ihrer Ressourcen berauben werden und es ihnen somit verunmöglichen werden zu funktionieren. Der jetzige Urteil mag noch nicht den Richtungsentscheid von 1977 aufgehoben haben, der grundsätzlich „Vertretungsbeiträge" erlaubte – aber es kam nahe heran.

In jeden Fall wird die Anti-Gewerkschaftsgruppierung, die das jetzige Verfahren angestrengt hat, auch weiterhin gegen Gewerkschaften vorgehen. Sie besitzt Unmengen an Geld, das sie von den reichsten rechten Eiferern bekommen hat.

Als das Gericht 1977 erstmals „Vertretungsbeiträge" zuliess, verloren die Gewerkschaften gerade in ihren Hochburgen massenhaft Mitglieder. Abkommen mit „freundlich gesinnten" Gouverneuren halfen den Gewerkschaften diese Realität zu verdecken – zumindest für einige Zeit.

Den FührerInnen der AutomobilarbeiterInnengewerkschaft UAW gelang es nicht die ArbeiterInnen in den Fabriken der Zulieferindustrie und dann in den Niederlassungen ausländischer Automobilkonzerne zu organisieren. Um die Mitgliederzahl und das Einkommen zu halten, wandte sich die Gewerkschaft den öffentlich Beschäftigten und dem Gesundheitssektor zu. Die Gemeindebediensteten-Gewerkschaft AFSCME wurde bald zur größten Gewerkschaft des Landes; dann wurde sie abgelöst von der Dienstleistungsgewerkschaft SEIU. Neben dem Gesundheitswesen visierten beide oft die selben Gruppen öffentlich Beschäftigter an.

In vielen Fallen erhielten die Gewerkschaften das Recht bestimmte Beschäftigtengruppen zu vertreten durch Abkommen zwischen PolitikerInnen und Gewerkschaftsapparat. Die ArbeiterInnen wurden kaum um ihre Meinung gefragt, oft gab es nur eine pro-forma Abstimmung, deren Ergebnisse praktisch vorbestimmt waren.

Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vereinten einen immer größeren Anteil der gesamten Gewerkschaftsmitglieder auf sich. Aber dies war nicht, weil öffentlich Bedienstete sich ihre Gewerkschaftsorganisierung erkämpften, sondern wegen politischer Abkommen. Gewerkschaftsvorsitzende bekamen mehr Mitglieder und mehr Geld; „freundlich gesinnte" PolitikerInnen bekamen Stimmen und Hilfe in den Wahlkämpfen.

Die politische Großwetterlage hat sich verändert. Republikaner wurden eindeutig gewerkschaftsfeindlich, und „freundlich gesinnte" Demokraten stellten sich als nicht allzu freundlich gesinnt heraus. Über Jahre sprachen sie davon, die gewerkschaftliche Organisierung einfacher zu machen – aber sie haben ihren Worten nicht ein einziges Mal Taten folgen lassen.

Es ist sonnenklar dass sich ArbeiterInnen organisieren müssen. Ohne Organisation ist jede/r ArbeiterIn einzeln der Gnade der Reichen und Mächtigen ausgeliefert. Aber ArbeiterInnen benötigen nicht die Hilfe der Gerichte, Gouverneure oder Parlamente, um sich zu organisieren. In der Tat, in den großen Zeiten der gewerkschaftlichen Organisierung waren die ArbeiterInnen nur erfolgreich, weil sie den Widerstand von Gerichten, Gouverneuren oder Parlamente überwanden.

Die Möglichkeit sich zu organisieren beruht auf dem Willen der ArbeiterInnen es zu tun, und an der Bereitschaft die eigenen Kräfte zu mobilisieren. Und dies beruht, zumindest zum Teil, auf dem Vertrauen, das AktivistInnen der ArbeiterInnenklasse in die Leistungsfähigkeit der ArbeiterInnen haben.

Sicher ist, dass die ArbeiterInnen erneut ihre Kräfte organisieren müssen. Solange sie dies nicht tun, wird der Lebensstandard weiter sinken und die Rechte wird ihre brutale Offensive fortsetzen.

Es ist sonnenklar dass sich ArbeiterInnen organisieren müssen. Ohne Organisation ist jede/r ArbeiterIn einzeln der Gnade der Reichen und Mächtigen ausgeliefert. Aber ArbeiterInnen benötigen nicht die Hilfe der Gerichte, Gouverneure oder Parlamente, um sich zu organisieren. In der Tat, in den großen Zeiten der gewerkschaftlichen Organisierung waren die ArbeiterInnen nur erfolgreich, weil sie den Widerstand von Gerichten, Gouverneuren oder Parlamente überwanden.

Die Möglichkeit sich zu organisieren beruht auf dem Willen der ArbeiterInnen es zu tun, und an der Bereitschaft die eigenen Kräfte zu mobilisieren. Und dies beruht, zumindest zum Teil, auf dem Vertrauen, das AktivistInnen der ArbeiterInnenklasse in die Leistungsfähigkeit der ArbeiterInnen haben.

Sicher ist, dass die ArbeiterInnen erneut ihre Kräfte organisieren müssen. Solange sie dies nicht tun, wird der Lebensstandard weiter sinken und die Rechte wird ihre brutale Offensive fortsetzen.

 

Plakate


Plakat 11.jpg

Publikationen